Einladung zur Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportkameradinnen und -kameraden,
hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein e.V. ein.
Termin:
Dienstag, 18. Oktober 2022, 18.30 Uhr
Bismarckhalle - großer Saal, Bismarckstraße 47, 57076 Siegen
Vorgesehene Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung und Gedenkminute
TOP 2: Grußworte
TOP 3: Impulsvortrag “Der Organisierte Sport in den kommenden Jahren” durch den Präsidenten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Stefan Klett
TOP 4: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anzahl der Stimmberechtigten
TOP 5: Endgültige Festlegung der Tagesordnung
TOP 6: Bericht des Vorstandes über die Geschäftsjahre 2017 – 2021
TOP 7: Kassenberichte für die Jahre 2017 – 2021
TOP 8: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
TOP 9: Wahlen gemäß Satzung
TOP 10: Eingebrachte Anträge
TOP 11: Verschiedenes
Jeder Sportverein hat eine Grundstimme, ab 500 Mitgliedern zwei Stimmen, ab 1000 Mitgliedern drei Stimmen. Jeder Gemeinde- oder Stadtsportverband und jeder Sportfachverband hat eine Stimme.
Die aktuelle Satzung sowie der aktuelle Geschäftsbericht und weitere Unterlagen sind ab Anfang Oktober unter www.ksb-siwi.de zu finden.
Mit sportlichen Grüßen
Ulla Belz, stellvertretende Vorsitzende
Falk Heinrichs, stellvertretender Vorsitzender (komm.)
Die Einladung zum Download finden Sie >> hier.
AWO und KSB bleiben ein starkes Doppel
Die Arbeiterwohlfahrt Siegen-Wittgenstein/Olpe und der Kreissportbund Siegen-Wittgenstein haben ihre seit 2013 bestehende Kooperation erneuert und wollen die aktive Zusammenarbeit künftig deutlich ausbauen. In der Geschäftsstelle der AWO unterzeichneten Karl-Ludwig Völkel als Vorstandsvorsitzender des AWO-Kreisverbandes und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Kreissportbundes, Ulla Belz und Falk Heinrichs, den neuen Kooperationsvertrag, der den KSB als korporatives Mitglied in den AWO-Kreisverband aufnimmt.
Kreisjugendring lädt ein: Förderrichtlinien mitgestalten
Der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein läst für Dienstag, 27. September, 19 Uhr, in die Akademie "Neun 10" der AWO (Nauholzer Weg 19, 57250 Netphzen) zur Abendveranstaltung "Neue Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit mitgestalten" ein. Im Mai diesen Jahres wurde ein neuer Kinder- und Jugendförderplan beschlossen. Der Plan benennt die Schwerpunkte und das Budget. Aber erst in den Förderrichtlinien wird beschrieben, wofür wie viel Geld konkret zur Verfügung gestellt werden soll, z.B. welche Freizeiten sollen eine erhöhte Förderung erhalten?
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Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten
Am 1. Mai 2022 ist das neue Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Der § 11 umfasst das Thema Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und schreibt damit fest, dass zukünftig alle, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, verpflichtet sind ein Konzept zur Sicherung der Rechte und zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln. Wir als Kreissportbund möchten Euch dabei unterstützen, diese Schutzkonzepte in Eurem Verein zu entwickeln und zu etablieren. In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Roter Keil sollen im Zeitraum 2023/2024 Zehn Vereine, die das Thema Schutzkonzepte angehen wollen, mit 2000 bis 3200 Euro finanziell dabei unterstützt werden.
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LSB fordert auf, 20 Prozent Energie zu sparen
Der Landessportbund NRW ruft in Übereinstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund seine Mitglieder dazu auf, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen, um pauschale Schließungen von kommunalen Schwimmbädern und Sportstätten zu vermeiden. LSB NRW und DOSB stellen den Sportvereinen dazu Informationen zu Einsparpotenzialen zur Verfügung. Dazu LSB-Präsident Stefan Klett: „Der organisierte Sport leistet seinen Beitrag in dieser schwierigen Situation und übernimmt einmal mehr gesellschaftliche Verantwortung! Im Gegenzug müssen die Belange der Sportvereine bei allen notwendigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Vereinssport ist auf kommunale Sportstätten angewiesen. Der Deutsche Städtetag muss endlich ein klares Signal senden, dass es keine pauschalen Sportstättenschließungen geben darf, sondern dass Sportvereine bei der Vereinbarung von Einsparungen vor Ort beteiligt werden. Ein Energie-Lockdown bei den kommunalen Sportstätten würde die Existenz vieler Sportvereine gefährden.“